Auch 2013 wieder vermehrt Polizeikontrollen zur Faschingszeit

24.1.2013 Oberbayern. Die fünfte Jahreszeit steht wieder vor der Tür und Jung und Alt freuen sich schon jetzt auf die verrückten Tage. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber auch, dass die ausgelassene Stimmung schnell vorbei sein kann, wenn sich verantwortungslose Narren alkoholisiert ans Steuer setzen. Denn immer wieder kommt es dadurch zu schweren Unfällen. Deshalb setzt das Polizeipräsidium Oberbayern Süd in der Faschingszeit auch 2013 ganz besonders auf Alkohol- und Drogenkontrollen.

Kontrollen für mehr Sicherheit auf den Straßen

Bei den Kontrollen der Polizei im vergangenem Jahr gab es alleine in den letzten Faschingswochen – allen Warnungen der Polizei zum Trotz – erneut unbelehrbare Autofahrer. So mussten 17 Unfälle von Betrunkenen aufgenommen werden, bei denen 7 Menschen verletzt wurden. Bei 8 Fahrzeugführern wurde ein Wert von über 1,5 Promille festgestellt!

Insgesamt wurden in dieser Zeit 146 alkoholisierte Fahrer erwischt, die in der Folge neben Geldbußen oder -strafen auch ihren Führerschein abgeben mussten. Für 23 Fahrzeuglenker unter Drogeneinfluss endete die Fahrt ebenfalls an der Kontrollstelle der Polizei. Mehr Glück hatten da die 43, bei denen die Polizei noch verhindern konnte, dass sie betrunken losfahren. Sie kamen mit der Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels und einem „blauen Brief“ davon.

Fahrten unter Alkohol und Drogen werden hart bestraft

Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und mehreren Punkten auf dem Flensburger Punktekonto, drohen den Alkohol- und Drogensündern empfindliche Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig auch noch berufliche Konsequenzen hinzu.

Der Bußgeldkatalog sieht bereits bei 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, vier Punkten in der Verkehrssünderkartei und mindestens einem Monat Fahrverbot vor. Die Sanktionen verdoppeln und verdreifachen sich entsprechend, wenn jemand bereits ein- oder mehrmals von der Polizei erwischt worden ist.

Noch teurer wird es für diejenigen Verkehrssünder, die mit mehr als 0,3 Promille oder im Drogenrausch einen Verkehrsunfall verursachen oder 1,1 und mehr Promille Alkohol intus haben. Diese Fahrer müssen sich für die begangene Straftat vor Gericht verantworten, das neben einer Eintragung in die Verkehrssünderkartei eine entsprechende Geldstrafe und regelmäßig einen längeren Führerscheinentzug anordnet.

Für die ganz Hartgesottenen schließt sich übrigens bei 1,6 und mehr Promille oder im Wiederholungsfall automatisch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, die richtig teuer ist. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann auch vor einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst einmal, ob der Betroffene überhaupt geeignet ist, erneut ein Fahrzeug zu führen.

Seien Sie ein Vorbild und feiern Sie sicher Fasching

Junge Menschen müssen lernen mit Alkohol verantwortungsvoll umzugehen. Seien Sie ein echtes Vorbild! Beziehen Sie Position und sagen Sie, dass das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht akzeptabel ist!

Damit es nach den wilden Faschingstagen zwar möglicherweise ein verkatertes, aber hoffentlich kein böses Erwachen gibt, rät Ihnen Ihre Polizei:

Genießen Sie die fünfte Jahreszeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber ohne Alkohol am Steuer!

Klären Sie bereits vor einem Genuss von Alkohol ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen.

Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teuer erscheint, ist das allemal billiger als der Verlust Ihres Führerscheins!

Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht!

Unterschätzen Sie nicht den Restalkohol am nächsten Morgen. Der Körper baut durchschnittlich etwa 0,1 Promille in der Stunde ab. Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann deshalb zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtauglich sind.

Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd mit seinen zugehörigen Dienststellen wünscht eine fröhliche, vor allem aber unfallfreie Faschingzeit!